AGB und Haftungsausschluss

Die Benützung der Anwendung „PFLEGEFALLTOOL" erfolgt von einer einsichts-, urteils- und entscheidungsfähigen Person für den persönlichen Gebrauch. Zweck der Benützung ist es, für eine bestimmte Fragestellung einen Ergebnisvorschlag zu berechnen, der die aktuell eingegebenen Antworten berücksichtigt.

Im Sinne der Patientenautonomie kann es in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechtes jedermann ablehnen ins Spital gebracht zu werden; kann er seine Zustimmung zu einer geplanten Untersuchung oder Operation verweigern; kann er beschließen, Medikamente nicht mehr zu schlucken; oder jede andere Therapie von vornherein abzulehnen oder abzubrechen. Ein Pflegefall (hochbetagter chronisch Kranker, unheilbar Kranker – nicht ein psychisch Kranker) kann verlangen, dass ihm anstatt kurativer (heilender) nur mehr palliative (schmerzstillende, angstlösende, schlafanstoßende und schlaferhaltende) Medikamente | Therapie verordnet und verabreicht werden. Jedem steht es frei, im Kampf „Medizin gegen Natur" sich lieber der Natur (z.B. auf die Selbstheilungskräfte eines Organismus) anzuvertrauen oder sich seinem Schicksal zu beugen, anstatt mit moderner Medizin jahrelang als Pflegefall am Leben erhalten zu werden.

Das Rechenergebnis des Tools kann Absetzen einer Therapie oder Unterlassen einer medizinischen Maßnahme vorschlagen, wobei dies immer nur ein Vorschlag ist. Persönliche, gesundheitliche Faktoren, die für eine individuelle Entscheidung mitbestimmend sein können, werden nicht abgefragt und fließen deshalb in die Berechnung des Ergebnisvorschalges nicht ein. Das für jede Abfrage generierte Ergebnis erfolgt ausschließlich automationsunterstützt. Es soll den Anwender bei seiner Entscheidungsfindung lediglich unterstützen. 

Auch bei Befolgen des Vorschlages ist nicht vorhersehbar, was die Natur vorhat (wie ein Organismus reagieren wird). Die Entscheidung, einer ärztlich angeratenen Therapie zuzustimmen oder eine solche abzulehnen, bzw. verordnete Medikamente auch tatsächlich einzunehmen oder nicht, liegt letztlich immer beim Patienten selbst.

Absetzen oder Weglassen sogar einer lebensnotwendigen Therapie ist nie die Folge einer Berechnung des Tools, sondern immer eine autonome, höchstpersönliche und subjektive Entscheidung des Patienten.

Das vorgeschlagene Ergebnis kann dann nicht als Wunsch oder Empfehlung des Anwenders bzw. als mutmaßlicher Patientenwille interpretiert werden, wenn nicht alle für die ursprüngliche Berechnung relevanten Daten vom Betroffenen selbst eingegeben wurden und deren Richtigkeit sowie der Konsens mit dem berechneten Ergebnis von ihm persönlich handschriftlich bestätigt wurden.

Die Anwendung bestimmt nicht den Gesundheitszustand oder einen anderen Zustand des Anwenders; sie stellt keine Diagnose; sie hat keinen Einfluss auf die Art der Therapie; sondern sie lehrt den Anwender, seinem behandelnden Arzt bzw. den zuständigen Angehörigen von Gesundheitsberufen (dipl. Pflegepersonal, Physiotherapeut etc.) die richtigen Fragen zu stellen [1]. Es ist davon auszugehen und ist es notwendig, dass ein behandelnder Arzt bzw. Fachpersonal involviert ist, dem der Anwender die entsprechenden Fragen stellt, um die notwendigen Antworten für die Berechnung in das Tool einzugeben.

Gegen den Dienstanbieter und gegen den Anbieter des Dienstes der Informationsgesellschaft kann keinerlei Anspruch geltend gemacht werden, nicht aus dem Titel der Inanspruchnahme des Rechners oder nicht wegen Befolgens oder Nicht-Befolgens des automatisiert berechneten Ergebnisvorschlages des Rechners.

Rücktrittsrecht

Der Anwender stimmt ausdrücklich zu, dass er mit dem Beginn des Downloads vor Ablauf der Rücktrittsfrist von 14 Tagen einverstanden ist. Das gesetzliche Rücktrittsrecht erlischt somit  mit Beginn der Bereitstellung zum Download, womit der Anwender sein gesetzliches Rücktrittsrecht verliert.

Auf der gesamten Website wird bewusst auf eine gendergerechte Schreibweise verzichtet, um den Lesefluss nicht zu stören.

[1] Vgl. FDA Mobile Medical Applications Appendix A: Examples of mobile apps that are NOT medical devices S 21 Pkt. 3 b